Ab Sommer 2023 sind Unternehmen (ab einer gewissen Größe) dazu verpflichtet, ein Whistleblowing-System einzurichten. Dadurch haben Beschäftigte die Möglichkeit, Hinweise zu fragwürdigem Handeln entsprechend weiterzuleiten und Missstände können frühzeitig identifiziert werden – Unternehmen können so vor kostenintensiven Folgen oder Reputationsschäden bewahrt werden! Wir sind darauf ausgerichtet, Ihnen mit Partner Nicolaus Mels-Colloredo  und seinem Team umfassende rechtliche Unterstützung und Beratung rund um das Thema Whistleblowing sowie den Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern anzubieten und setzen für Sie auch gerne ein komplettes Whistleblower-Systeme um. Unsere Dienstleistungen im Bereich des HSchG umfassen:

  1. Rechtsberatung zum HinweisgeberInnenschutzgesetz:
    Wir bieten eine detaillierte rechtliche Analyse des HSchG und erläutern Ihnen die Anforderungen und Pflichten, die für Ihr Unternehmen gelten. Unser erfahrenes Team stellt sicher, dass Sie alle relevanten gesetzlichen Vorgaben erfüllen und Ihre Compliance gewährleistet ist.
  2. Implementierung von Whistleblower-Systemen:
    Ein wirksames Whistleblower-System ist entscheidend für Unternehmen, um potenzielle Missstände intern zu identifizieren und zu beheben. Wir helfen Ihnen bei der Konzeption und Umsetzung maßgeschneiderter Hinweisgebersysteme, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig den Schutz der Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber gewährleisten.
  3. Datenschutzrechtliche Abklärungen:
    Der Schutz personenbezogener Daten ist ein zentraler Aspekt bei Whistleblower-Systemen. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie bei der rechtskonformen Handhabung und Verarbeitung von sensiblen Informationen, um den Datenschutz Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu wahren.
  4. Schulungen und Sensibilisierung:
    Wir bieten Schulungen für Ihre Belegschaft an, um das Bewusstsein für das HSchG und die Bedeutung von Whistleblowing zu schärfen. Dadurch fördern wir eine offene Unternehmenskultur, in der potenzielle Missstände ohne Furcht vor Repressalien gemeldet werden können.
  5. Vertretung bei Streitfällen:
    Sollte es zu Konflikten oder Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Whistleblowing kommen, stehen wir Ihnen als kompetente Rechtsvertretung zur Seite und setzen uns für die Durchsetzung Ihrer Interessen ein.

Unser Team verfügt über umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich und ist bestrebt, Ihnen individuell angepasste Lösungen anzubieten, die Ihren spezifischen Bedürfnissen und Anforderungen entsprechen. Wir verstehen die Bedeutung eines effektiven Hinweisgeberschutzes und setzen uns dafür ein, dass Ihr Unternehmen die notwendigen Maßnahmen ergreift, um ein vertrauensvolles Arbeitsumfeld zu schaffen und mögliche Missstände proaktiv anzugehen.

Kontaktieren Sie uns gerne, um weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen im Hinblick auf das HinweisgeberInnenschutzgesetz zu erhalten und wie wir Ihnen bei der Implementierung eines Whistleblower-Systems behilflich sein können!