9,5 Millionen Euro Strafe und alles nur wegen einer fehlenden E-Mail-Adresse. Der Vorwurf der Datenschutzbehörde besteht im Wesentlichen darin, dass zusätzlich zu den eingesetzten Kontaktmöglichkeiten per Post, Web-Kontaktformular und Kundenservice datenschutzrechtliche Anfragen auch per E-Mail zuzulassen sind.
Für Stefan Prochaska, Gründungspartner und Anwalt der Post, ist die jetzige Entscheidung absolut nicht nachvollziehbar: „Mir fehlt jedes Verständnis für diese hohe Strafe, denn Kontaktformulare zu verwenden, ist marktüblich und auch keine Erschwernis, sondern eine Erleichterung, um dahin gehend angeleitet zu werden, alles Notwendige gleich richtig bekannt zu geben anstatt mehrere Nachfragen beantworten zu müssen. Wir alle sind es doch mittlerweile längst gewohnt, Covid-19-Registrierungen zu machen.“
Übrigens: Bereits einmal verhängte die Datenschutzbehörde eine Strafe in Höhe von 18 Millionen Euro, die vom Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom November 2020 aufgehoben und das Strafverfahren beendet wurde.