Per 01.01.2023 tritt die Novelle der Kraftstoffverordnung in Kraft. Mit dieser Novelle werden die Zielvorgaben zum Einsatz von erneuerbarer Energie im Straßenverkehr der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen umgesetzt. Im Mittelpunkt dieser Novelle steht die Forcierung der Anrechenbarkeit des erneuerbaren Anteils von elektrischem Strom, dessen vermehrte Verwendung durch die vierfache Anrechnung auf die entsprechenden Ziele besonders attraktiv gestaltet wird. Selbiges Prinzip, eine vierfache Anrechnung, wird auch für flüssige oder gasförmige erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs wie zum Beispiel Wasserstoff, eingeführt. Bei Fragen stehen unsere Experten Dominik Kurzmann (Partner) und Sandra Kasper (Rechtsanwältin) jederzeit zur Verfügung. #kraftstoff #straßenverkehr