Unter ESG versteht man die Berücksichtigung von Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance).

Die Zeiten, in denen sich Unternehmen nur an Gewinnmaximierung orientiert haben, sind vorbei. Auch Gesellschaft und Gesetzgebung verlangen zunehmend eine ganzheitliche Betriebsausrichtung, die ökologischen Themen wie Klimawandel, Ressourcenknappheit oder Umweltverschmutzung genauso Beachtung schenkt wie sozialen Aspekten, Menschenrechten, Diversität oder Gesundheit. Ein Widerspruch zu wirtschaftlichem Erfolg? Ganz im Gegenteil!

Offenheit, Vielfalt und Diversität leben wir Tag für Tag. Dieser Grundsatz kombiniert mit unserer juristischen Expertise macht uns zu einem Top-Partner für sämtliche Rechtsfragen mit ESG-Bezug.

Gleichstellung von Mann und Frau. Diversität. Grünes Denken.
Davon braucht uns niemand mehr zu überzeugen, denn, was andere nur predigen, leben wir tagtäglich – und das seit mittlerweile 20 Jahren.

Als eine der führenden Wirtschaftskanzleien nehmen unsere gesellschaftliche Verantwortung ernst. PHH Rechtsanwält:innen übernimmt in geeigneten Fällen Rechtsberatungsaufgaben, durch die ein guter Zweck gefördert wird. Für Pro Bono Rechtsberatung wird kein Honorar in Rechnung gestellt, soweit dies nach den einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften zulässig ist. Unsere aktuellen Pro Mono Mandate – und das bereits seit vielen Jahren – sind die Caritas Österreich sowie die Österreichische Krebshilfe.

Weiters stehen Managing Partnerin und Immobilienexpertin Julia Fritz sowie Partner und Arbeitsrechtsexperte Nicolaus Mels-Colloredo auch pro bono regelmäßig für Leseranfragen am Kurier „Wohntelefon“ und „Jobtelefon“ bereit.