Drohnen – die Flugobjekte, die die Welt verändern!

Kaum einer, ob im gewerblichen oder privaten Bereich, hat nicht bereits erste Kontakte mit den vielseitig einsetzbaren Geräten gehabt.

Die EU-Richtlinien der neuen EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) definieren seit 2021 einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder. Ergänzend dazu gibt es weiterhin länderspezifische Vorgaben der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU, die zusätzlich erfüllt werden müssen. Die Entwicklungen im europäischen und nationalen Drohnenrecht werfen daher viele Fragen auf.

Aus diesem Grund veranstaltet der ACstyria Mobilitätscluster in Kooperation mit dem KOMPETENZZENTRUM FÜR DROHNENRECHT ein BUSINESSFRÜHSTÜCK, um Sie ausführlich über die rechtlichen Grundlagen für den unternehmerischen Einsatz von Drohnen zu informieren.

AGENDA
ACstyria Mobilitätscluster GmbH und Kompetenzzentrum für Drohnenrecht
Begrüßung und Einleitung
Dr. Stefanie Werinos-Sydow | Partnerin PHH Rechtsanwält:innen
Vorstellung: Das Kompetenzzentrum für Drohnenrecht – Wer wir sind
Regulativ: Die EU-Verordnungen im nationalen Recht
Betrieb: Fallstricke Emissionen und Einsatzgebiete
Ing. Patrick Enzinger, MSc. | Co-founder & CEO Smart Inspection GmbH
Praxisvortrag: Business Use Case
Offene Fragerunde und Abschluss

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für ACstyria Partnerunternehmen kostenlos. Nicht-Partnern werden 200,- € (exkl. USt.) verrechnet. Die Teilnahmegebühr ist vor der Event-Teilnahme zu entrichten.
(* Preise verstehen sich exkl. Steuern und Abgaben, inklusive Getränke und Verpflegung. Stornierung mit schriftlicher Bekanntgabe bis 72 Stunden vor der Veranstaltung kostenlos möglich, danach wird der volle Veranstaltungspreis eingehoben.)

Wir freuen uns schon jetzt, Sie beim Businessfrühstück begrüßen zu dürfen! Hier geht’s zur Anmeldung.