Toller Erfolg für das gemeinsame Mandat mit Schoenherr Attorneys at Law – Millionenstrafe für die Österreichische Post AG abgewehrt 💪
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Strafe aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. Zudem wird der Verwaltungsgerichtshof die Frage der Parteiaffinität erst entscheiden! Denn anders als allgemein berichtet, ist diese Frage aufgrund einer in einem Vorverfahren zugelassenen ordentlichen Revision beim VwGH anhängig und wird daher von diesem endgültig entschieden werden.
…interessantes Detail: in Deutschland sieht der BGH von außen statistisch erhobene Daten nicht als sensible und personenbezogene Daten!
„Dieser Fall zeigt jedenfalls einmal mehr, dass es bei neuen Regelungen gemäß dem Grundsatz „beraten statt strafen“ sinnvoller wäre, zuerst die rechtlichen Fragen zu klären und zur Rechtsfindung beizutragen, anstatt vorschnell mit enormen Strafen zu operieren, die verunsichern und irreparable Schäden am Markt verursachen können“, so Senior Partner und Berater der Post Stefan Prochaska, für den das Vorgehen der Datenschutzbehörde nicht ganz nachvollziehbar ist.