Wer als Kronzeuge mit der Staatsanwaltschaft kooperiert, darf darauf hoffen, dass das Verfahren gegen ihn eingestellt wird. In der Praxis spielt die Regelung bislang aber kaum eine Rolle, seit 2016 kam sie nur 15-mal zum Tragen – nun soll sie verlängert werden. Stefan Prochaska, PHH Partner und Strafverteidiger des ersten Kronzeugen Österreichs und Astrid Ablasser-Neuhuber, bpv Hügel Partnerin und Kartellrechtsexpertin, sprachen in einem spannenden Interview mit “Der Standard” über Probleme und Reformvorschläge.

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