Die Umsetzung einer EU Richtlinie in Form des Erneuerbaren Ausbaugesetzes, kurz EAG, sieht einen schrittweisenAusstieg aus fossilen Brennstoffen bis 2030 und eine sogenannte Energiewende zu erneuerbaren Energien vor. Zur Erreichung dieses Zieles sieht der Gesetzesentwurf ein Bündel an Maßnahmen von Investitionsförderungen für erneuerbare Energie bis zu Erleichterungen beim Betrieb der Anlagen vor. Die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G), die 2023 in Kraft getreten ist, sollte zudem die notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfungen einfacher und rascher machen und somit ebenfalls den Bau von erneuerbaren Energie-Anlagen beschleunigen, sagt die Grazer Spezialistin für Umwelt- und Vergaberecht, Stefanie Werinos von PHH Rechtsanwälte.
Nun ist das EAG aber ein Bundesgesetz und Raum- sowie Bauordnung unterliegen den einzelnen Bundesländern. Das erklärt, wie Werinos sagt, weshalb der Ausbau der erneuerbaren Energieanlagen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich schnell voranschreitet. Wien, Niederösterreich und die Steiermark haben eine PV-Pflicht bei Neu- und Zubauten in den Bauordnungen eingeführt, in anderen Bundesländern hingegen gibt es keine Verpflichtung. Projektträger, die eine neue Anlage auf einem unbebauten Grundstück errichten möchten, benötigen außerdem eine entsprechende raumordnungsrechtliche Widmung. In der Steiermark etwa hat man Vorrangzonen für PV-Flächen auf der grünen Wiese geschaffen, Kärnten wiederumhat 2024 in der PV-Anlagen-Verordnung definiert, unter welchen Voraussetzungen Freiflächen-Anlagen sowie Agri-PV-Anlagen umgesetzt werden können.
Auch bei der Errichtung von Windparks sind raumordnungsrechtliche Vorgaben einzuhalten, bestimmte Bundesländer sehen eine eigene Widmung für Windkraftanlagenvor. Darüber hinaus ist auch eine raumordnungsrechtliche Erleichterung im UVP-G für Windkraftanlagen vorgesehen: Wenn eine überörtliche Windenergieraumplanung vorliegt, braucht es keine gesonderte Flächenwidmung der Gemeinden mehr.
Sind die raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben, ist zunächst eine Umwidmung der vorgesehenenFläche durch die zuständige Standortgemeinde nötig. Dies geschieht in Form einer Änderung des Flächenwidmungsplans und ist in der Regel ein mühsamer und langwieriger Prozess, wie die Juristin betont. Jeder kann innerhalb der Auflagendauer begründete Einwendungen erheben. Über jede begründete Einwendung ist zu beraten, und sie ist nach Maßgabe der Möglichkeiten zu berücksichtigen.“
Projekte wie Windparks und Wasserkraftwerke unterliegen anders als PV-Freiflächenanlagen ab einer gewissen Größe und wenn erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, der UVP-Pflicht. Das UVP-Verfahren sieht eine umfassende Parteienstellung vor, wie Werinos betont. Parteien sind neben Nachbarn beispielsweise Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen, sie haben allerdings nicht alle dieselben Einwendungsmöglichkeiten. Umweltorganisationen beispielsweise könnten sich bei Einwendungen nur auf die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften beziehen. Nachbarn hingegen könnten darlegen, dass sie durch das Vorhaben persönlich in ihrem Leben oder in ihrer Gesundheit gefährdet sind, unzumutbar belästigt werden oder ihre dinglichen Rechte gefährdet sehen. Mit der Novelle zur UVP wurde die Parteistellung zwar zeitlich begrenzt, wie die Anwältin sagt, die Einspruchsmöglichkeit wird aber noch immer stark genutzt.
Das konkrete Procedere sieht dabei folgendermaßen aus: Wird ein UVP-Genehmigungsantrag bei einer Behörde eingebracht, erfährt die Öffentlichkeit in der Regel zunächst noch nichts darüber, weil Anträge selten schon mit der ersten Einreichung vollständig sind. Erst wenn derAntrag vollständig ist, ist die Behörde verpflichtet, alle Unterlagen digital zu veröffentlichen. Daraus geht auch hervor, wer alles im UVP-Genehmigungsverfahren Parteistellung haben kann. Konkret können binnen sechs Wochen ab dieser Veröffentlichung Einwendungen erhoben werden in Form eines schriftlichen Protests. Nur wer diese Frist nutzt und berechtigte Einwände hat, kann gegebenenfalls noch bis zur mündlichen Verhandlung Einwendungen vorbringen und könnte außerdem Rechtsmittel gegen einen positiven UVP-Bescheid erheben. In der Praxis wird kein Nachbar ohne anwaltliche Hilfe einen Einwand erheben können, weil zu einem komplexen Projekt wie etwa Wasserkraft oft mehr als 1000 Seiten Unterlagen gehören, da braucht man fachliche Unterstützung, sagt Werinos. In der Regel sind es Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen, die hier aktiv werden.
Kleine Zeitung, 13.4.2025
Autorin: Daniela Bachal