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Was Drohnenpiloten dürfen und nicht dürfen

27. Oktober 2025

1. Welche Regeln muss ich als Pilot:in einer zivilen Drohne beachten?
Drohnenflüge sind seit 31. Dezember 2020 EU-weit einheitlich geregelt. Wie viele EU-Staaten hat dabei auch Österreich von seinem Recht Gebrauch gemacht, geografische Räume zu definieren, in denen ein Drohnenverkehr nicht oder nur eingeschränkt zulässig ist. Mit 15. Mai2025 wurden diese Luftverkehrsregeln nochmals aktualisiert. Prinzipiell fliegen nur sogenannte Spielzeugdrohnen unter dem rechtlichen Radar. Sobald eine Drohne 250 Gramm schwer oder mit Kameras oder Sensoren ausgestattet ist, müssen sich die Betreiber bei der Austro Control registrieren. Der Betreiber erhält eine Registrierungsnummer, die auf der Drohne angebracht werden muss. Darüber hinaus müssen alle Drohnenpiloten einen Drohnenführerschein vorweisen, also über einen Kompetenznachweis verfügen und für die betreffende Drohne eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 900.000 Euro abschließen. Zusätzlich wird zwischen einer bewilligungsfreien Open – und bewilligungspflichtigen Specific -Kategorie unterschieden. In die Kategorie Open fallen Drohnen mit einem maximalen Gewicht von 25 Kilo oder von maximal vier Kilo im besiedelten Gebiet, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. So muss die Drohne beim Flug immer in Sichtverbindungsein, die Flughöhe darf maximal 120 Meter betragen, es dürfen keine Gefahrengüter transportiert Gegenstände abgeworfen und keine Menschenansammlungen überflogen werden, zu unbeteiligten Personen ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten. Bei Exemplaren mit einem Gewicht von mehr als vier Kilo ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe- Industrie- und Erholungsgebieten vorgeschrieben. Ebenso einzuhalten sind Flugverbotszonen etwa rundum Flughäfen und eventuelle Flugbeschränkungszonen wie in Wien. Hier sind nur Minidrohnen mit einem Maximalgewicht von 250 Gramm und eine Aufstiegshöhe bis zu 30 Metern bewilligungsfrei. Für Start und Landung ist zudem immer die Zustimmung der Grundstückseigentümer zwingend erforderlich. Alle weiteren Drohnenflüge bedürfen einer gesonderten Genehmigung durch die Luftfahrtbehörde Austro Control. Dies betrifft etwa Kameraflüge über Städten oder das Befliegen von Infrastruktur. Hier muss eine Risikobewertung vorliegen und ein Antrag auf Betriebsbewilligung gestellt werden. Eine besondere Herausforderung sind dabei etwa Drohnenflüge, bei den auch Datenschutzgrundverordnung, Umweltschutz oder auch Lärmschutzzonen oder andere Gesetze berücksichtigt werden müssen

2. Wer kontrolliert, ob die Vorschriften eingehalten werden?
Die Luftfahrtbehörde Austro Control ist gemeinsam mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Regulativs zuständig. Die Austro Control genehmigt auch die Flugpläne für Drohnenflüge in sogenannten Kontrollzonen

3. Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?
Eine Drohne gilt als unbemanntes Luftfahrzeug und muss wie alle Fahrzeuge die notwendigen behördlichen Bewilligungen von der Registrierung über den Führerschein bis zur Versicherung vorweisen können. Bei Verstößen gegen die luftfahrtrechtlichen Bestimmungen wie dem widerrechtlichen Betrieb von Drohnen können die Bezirksverwaltungsbehörden Geldstrafen von bis zu 22.000 Euro verhängen

4. Darf man ständig das Nachbargrundstück mit einer Drohne überfliegen?
Der Luftraum ist laut Luftschutzgesetz prinzipiell für Drohnen offen, allerdings mit Einschränkungen. Zudem kommt es darauf an, wo sich das Grundstück befindet. In sogenannten Flugverbots- oder Flugbeschränkungszonen gelten strengere Regeln als in übrigen Luftraum. In Wien darf ich etwa nur über das Nachbargrundstück fliegen, wenn die Drohne weniger als 250 Grammschwer ist, nicht mit Kameras ausgestattet ist, nicht höher als 30 Meter fliegt und immer Sichtkontakt zwischen Pilotund Drohne besteht. Befindet sich zum Zeitpunkt des Drohnenflugs der Nachbar auf seinem Grundstück, so darf dieser nicht durch den Drohnenflug gefährdet werden. Ein Überfliegen von Menschenansammlungen ist generell verboten.

5. Wann darf ich beim Einsatz einer Drohne auch filmen?
Sobald Kameras in einer Drohne eingebaut sind, brauchtes eine Betriebsbewilligung. Schließlich muss sichergestellt sein, dass personenbezogene Daten geschützt bleiben. Dabei sind wie beim Filmen mit Smartphones oder Kameras das Recht auf Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild, Datenschutzrechte sowie Eigentums- und Urheberrechte zu beachten. Deshalb dürfen Menschenansammlungen oder unbeteiligte Personen nicht oder nur mit Einschränkungen überflogen werden. Aber auch Industrieunternehmen und Naturschutzgebiete werden besonders geschützt. Bei der Bewilligung geht es immer auch um eine Nutzen-Risiko- Abschätzung. Nur wenn der Nutzen eindeutig überwiegt, wird die Austro Control einem Einsatz von Kameras zustimmen. In der Praxis bedarf es einer fundierten rechtlichen Expertise, um die einzelnen Rechtsnormen zu prüfen und eine Risikoabschätzung zu erstellen. Wir arbeiten aktuell mit der Gemeinde Stockerau an dem Projekt Fit for Flood . Ziel ist, dass Drohnen die Wasserpegel der Donau mit Hilfe von Lasern messen und im Ernstfall die Bevölkerung über Lautsprecheransagen warnen und zur Evakuierung aufrufen. Rechtlich ist das Projekt extrem spannend, weil auf der einen Seite das Luftfahrtrecht sowie Lärmschutzzonen, Natur- und Datenschutzrecht berücksichtigt werden muss. Auf der anderen Seite ermächtigen rechtliche Bestimmungen wie Gemeindeordnung, Feuerwehrgesetz und Katastrophenhilfegesetz die Bürgermeister zu Maßnahmen der Katastrophenabwehr.

6. Darf ich als Privatperson Drohnen abschießen, wenn sie stören?
Nein, Privatperson dürfen keine Drohnen abschießen, stören oder zerstören. Das wäre rechtswidrig und würde die Tatbestände Sachbeschädigung, Gefährdung der Sicherheit und Verstoß gegen das Luftfahrtgesetz erfüllen. Selbst wenn die Drohne rechtswidrig fliegt, darf eine Privatperson nicht eigenmächtig handeln.

7. Wer darf Drohnen abschießen, die den Luftverkehr stören bzw. eine andere Gefahr für die Bevölkerung darstellen?
Zuständigkeiten für Drohnen im nicht militärischen Einsatzbereichen sind nicht explizit gesetzlich geregelt. Drohnen werden als Hilfsmittel gesehen und können von der Polizei, aber eben auch von anderen First Responders eingesetzt werden oder eben auch von normalen Personen, sofern sie das rechtlich tun dürfen. Bei Verstößen ist die Luftfahrtbehörde Austro Control zuständig. Drohnen abzuschießen, ist in Österreich grundsätzlich nicht erlaubt, es gibt aber Ausnahmen: Je nach Tatbestand muss bei zivilen Drohnen die Polizei, bei militärischen Drohnen das Bundesheer über einen Abschuss entscheiden. Die Polizei darf Drohnen abschießen, wenn der öffentliche Luftverkehr gefährdet ist, eine Gefahr für Leib und Leben besteht oder Terror oder Spionageverdacht vorliegt. Das Bundesheer tritt in Aktion, wenn die Drohne die nationale Sicherheit bedroht oder der Einsatz im Rahmen der Luftraumüberwachung oder eines Assistenz- bzw. Verteidigungseinsatzes erfolgt. Über einem dicht besiedelten Gebiet wird ein Abschuss immer die letztmögliche Wahl sein. Zunächst wird versucht werden, die Drohne mittels Störsender zur Landung zu zwingen.

8. Wer haftet für den Schaden, wenn wegen Drohnen z. B. der Luftverkehr pausieren muss?
Grundsätzlich haftet der Drohnenhalter, also derjenige, der die Verfügungsgewalt hat, objektiv und unabhängig vom Verschulden für Personen-und Sachschäden Dritter, sofern sie durch den Betrieb der Drohne verursacht wurden. Die Haftung greift nicht nur bei Absturz oder bei Schäden durch herabfallende Teile, sondern auch bei Störungen des Luftverkehrs. Sie ist verschuldensunabhängig (Gefährdungshaftung), ein Fehlverhalten ist damit nicht zwingend nötig.

9. Welche Summen decken Versicherungen ab?
Laut Luftfahrtgesetz ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Mindestdeckungssumme für eine Drohnen-Haftpflichtversicherung in Österreich beträgt in der Regel 750.000 Sonderziehungsrechte (SZR), was etwa 900.000Euro entspricht.

10. Sind die Regeln für Drohnen Ihrer Meinung nach ausreichend?
Der zunehmende zivile Einsatz von Drohnen hat zu einer EU-weit einheitlichen Regelung geführt, die seit Ende 2020 in Kraft ist. Um den Drohnenverkehr zu regeln und Störungen im Luftraum zu verhindern, gibt es darüber hinaus Flugbeschränkungen in bestimmten Kontrollzonen. Diese Flugzonen wurden erst heuer aktualisiert. Drohnenflüge finden also nicht im rechtsfreien Raumstatt. Leider fehlt es aber oftmals an Kenntnis über den Rechtsrahmen einerseits und den verschiedensten zivilen Einsatzmöglichkeiten von Drohnen andererseits, da Drohnen in der Bevölkerung wahlweise als militärisches Mittel oder als lästiges Gadget wahrgenommen werden.

 

Zuerst veröffentlicht von TREND am 24. 10. 2025
Redaktion: Angelika Kramer