Das Gesetzespaket EAG führt zu zahlreichen Änderungen in bestehenden Gesetzen, wie beispielsweise dem Ökostromgesetz 2012 oder dem Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz 2010. Durch das EAG wurde weiters die Möglichkeit geschaffen erneuerbare Energiegemeinschaften zu gründen. Der Energierechtsexperte Dr. Dominik Kurzmann, Anwalt bei PHH Rechtsanwält:innen, erläutert die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzespaktes. Weiters wird erklärt welche Unterschiede es zwischen erneuerbaren Energiegemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften gibt und worauf bei der Gründung geachtet werden sollte.

Energierecht