Privatstiftungen sind in jeder Phase – von der Gründung über die operative Betreibung bis zur Auflösung – mit zahlreichen rechtlichen Fragen verbunden. Nur wer das Privatstiftungsrecht kennt, kann Richtlinien, Gesetze und Spielräume zu seinen Gunsten nutzen. Und genau hier liegt unsere Kompetenz.
Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen rund um Privatstiftungen. Dabei geht es uns unter anderem darum, unsere Kunden auf steueroptimierte Möglichkeiten zur Vermögensvorsorge im Privatstiftungsrecht hinzuweisen und das Gesetz zu ihrem Vorteil zu nutzen.