Was uns von anderen Kanzleien unterscheidet, ist unter anderem unsere Expertise in spezifischen Märkten wie der Luftfahrt oder in Zukunftsmärkten wie dem Drohnenrecht. In unserer Kanzlei gibt es eine eigene Praxisgruppe für Luftfahrtrecht, die Passagierfluggesellschaften, Frachtfluggesellschaften, Leasingunternehmen sowie Finanzinstitute umfassend berät und betreut.

Unser Beratungsfeld umfasst sowohl die gewerbliche als auch die allgemeine Luftfahrt. Unser Leistungsportfolio beinhaltet im Luftfahrtrecht einerseits die Beantragung von Betriebsgenehmigungen, die Begleitung des Erwerbs und der Finanzierung von Flugzeugen. Andererseits sind wir auch mit der Erstellung von einschlägigen kommerziellen Verträgen vertraut und haben viel Erfahrung bei Gerichtsprozessen im Kontext der Luftfahrt.

Die Luftfahrt hat sich mittlerweile um unbemannte Luftfahrtsysteme – wie Drohnen – erweitert. Dieser immer intensiver werdende Einsatz von Drohnen und die Entwicklungen im europäischen und nationalen Drohnenrecht werfen viele Fragen auf. Hier setzt das neue Kompetenzzentrum für Drohnenrecht an. Das Kompetenzzentrum ist ein interdisziplinärer Thinktank, der es sich zur Aufgabe gemacht hat die vielschichtigen rechtlichen Grundlagen für einen sicheren und verantwortungsvollen Drohnenbetrieb praktisch und verständlich aufzubereiten und an der dynamischen Rechtsentwicklung teilzunehmen. Dank dieses Wissensvorsprunges ist es uns möglich Rechtsfragen rund um den Einsatz und die Abwehr von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) zu beantworten.

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