GASTBEITRAG: “Warum Rechenzentren keine Umweltverträglichkeitsprüfung brauchen”

10. August 2026
Kaum ein Bauvorhaben polarisiert derzeit so wie das Rechenzentrum. Die Vorwürfe sind immer ähnlich: zu groß, zu stromhungrig, zu wenig kontrolliert. Diese Botschaft ist aber zu kurz gegriffen
Von Stefanie Werinos
Der Protest gegen das seit April im Bau befindliche Google-Rechenzentrum in Kronstorf hat Signalwirkung. Der Bedarf nach Rechenzentren ist groß. Ab 2027 soll in Leopoldsdorf bei Wien ein Rechenzentrum errichtet werden, weitere Großprojekte sind in Planung.
Fakt ist: Ein Rechenzentrum entsteht nicht innerhalb weniger Monate. Im Fall von Google liegen zwischen dem Grundstückskauf 2008 und dem Spatenstich 2026 fast 18 Jahre. Nach jahrelangen Verhandlungen wurde letztes Jahr der Baustart genehmigt. Denn wer ein Rechenzentrum errichten will, benötigt zahlreiche Genehmigungen nach Materiengesetzen, die sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene erlassen wurden.
Neben der Raumordnung für die erforderliche Flächenwidmung sind vor allem die Bauordnung und die Gewerbeordnung entscheidend. Geprüft werden unter anderem Statik, Brandschutz und Ortsbild, aber auch Lärm, Emissionen sowie potenzielle Gefährdungen der Nachbarschaft. Wird Grundwasser zur Kühlung entnommen oder erwärmtes Wasser in Grundwasser oder fließende Gewässer eingeleitet, so wie dies in Kronstorf geplant ist, dann greift das Wasserrecht mit eigenen Mengen- und Temperaturgrenzen, und Gewässerökologen prüfen unter anderem Auswirkungen auf den fischökologischen Zustand. Steht das Grundstück auf Waldboden, braucht es eine forstrechtliche Rodungsbewilligung, von etwaigen naturschutzrechtlichen Genehmigungen ganz zu Schweigen. Der Netzanschluss unterliegt dem Elektrizitätsrecht mit eigenen Kapazitätsregeln für Großverbraucher, das Energieeffizienzgesetz verlangt jährliche Meldungen zu Verbrauch und Abwärme, dazu kommen NIS-2-Pflichten zur Cybersicherheit. Das ist eine dichtere Kontrolle, als viele andere Betriebsanlagen durchlaufen müssen.
Schutzgüter erfasst
Warum also der Ruf nach einer zusätzlichen UVP-Kategorie? Auslöser ist die Einreichung weiterer Bauabschnitte, das Projekt soll damit größer werden. Dennoch geht die Diskussion um eine eigene Kategorie Rechenzentren am Kern vorbei.
Ob ein Bauvorhaben eine UVP benötigt, hängt ausschließlich davon ab, ob dieses explizit im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) respektive dessen Anhang 1 genannt wird und entsprechende Schwellenwerte wie etwa Flächenverbrauch, Autostellplätze, Leistung, Emissionen oder Ähnliches aufweist. Darunter fallen in der Regel etwa große Einkaufszentren mit einer Fläche von mehr als zehn Hektar oder mehr als 1000 Stellplätzen, aber auch Logistikzentren. Der Grund: Erst ab diesen Schwellenwerten geht man davon aus, dass die Wechselwirkungen zwischen Wasser, Boden, Landschaft, Luft und Mensch eine ganzheitliche Betrachtung erfordern.
Rechenzentren kommen in dieser Liste nicht vor – es gibt keinen Tatbestand, keinen Schwellenwert, an den angeknüpft werden könnte. Schutzgüter wie Wasser, Boden, Landschaft und Luft werden jedoch nach wie vor erfasst – nur eben durch jene Materiengesetze, die genau dafür geschaffen wurden: das Wasserrecht für Wasser, das Forst- und Naturschutzrecht für Boden und Landschaft, das Gewerberecht für Immissionen. Eine zusätzliche UVP ist daher nicht erforderlich und nicht sinnvoll.
Kritikpunkt Energie
Der eigentliche Kritikpunkt an Rechenzentren, der Energieverbrauch, ist nämlich ohnehin kein Schutzgut der UVP. Das UVP-G erfasst Energieerzeugungsanlagen – Kraftwerke, Windparks, Wärmekraftwerke – ab bestimmten Leistungsschwellen, weil deren Bau und Betrieb selbst unmittelbare Umweltwirkungen erzeugen können. Ein Rechenzentrum erzeugt keine Energie, es verbraucht sie. Wie viel Strom ein Betrieb nachfragt, ist eine Frage der Netzkapazität – geregelt unter anderem im Elektrizitätsrecht – und eine Grundsatzfrage zur österreichischen Energiepolitik –, aber keine Frage zur Anwendbarkeit einer UVP.
Das heißt nicht, dass die Sorgen unberechtigt sind. Flächenverbrauch, Netzengpässe und der Umgang mit Abwärme sind legitime politische Themen. Nur ist die UVP dafür das falsche Instrument: Sie ist keine Bedarfsprüfung und keine Wirtschaftlichkeitskontrolle. Ob ein Rechenzentrum volkswirtschaftlich sinnvoll ist oder Wertschöpfung bringt, beantwortet sie nicht – soziale, volks- oder regionalwirtschaftliche, politische oder sonstige Interessen sind nicht ihr Prüfgegenstand. Sie ist eine medienübergreifende Prüfung dort, wo Projektauswirkungen kumuliert und vor allem vorerst unkontrolliert zusammenlaufen können – nicht dort, wo aber Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern vorhersehbar sind und bereits im zuständigen Fachverfahren mitgeprüft werden. Das ist bei einem Rechenzentrum der Fall: Die Effekte auf Wasser, Boden, Landschaft und Luft sind teilweise miteinander verknüpft, können aber im jeweils zuständigen Materiengesetz noch berücksichtigt werden. Die Antwort liegt daher in einer möglichen Schärfung der bestehenden Materiengesetze, wie es beispielsweise bereits im niederösterreichischen Raumordnungsgesetz geschehen ist. Wer hier zur zwingenden UVP-Anwendung greift, verwechselt Symbolpolitik mit Rechtsdogmatik.

