Arbeit trifft Urlaub

7. Juli 2025
Von der Ferienwohnung bis zum Strandcafe – das Telearbeitsgesetz macht Arbeiten von überall möglich. Doch was sagt das Arbeitsrecht zum Thema Workation?
Der Arbeitswelt sind keine Grenzen mehr gesetzt: Seit l. Jänner2025 dürfen Beschäftigte ihre Büroarbeit praktisch überall erledigen. Denn unter das neue Telearbeitsgesetz fällt alles, was nicht im Büro stattfindet“, erklärt Nicolaus Mels-Colloredo, Arbeitsrechtsexperte und Partner bei PHH Rechtsanwältinnen. Der große Unterschied zur vorherigen Homeofficeregelung: Seither kann nicht nur zu Hause, sondern beispielsweise auch in der Ferienwohnung, unterwegs im Zug oder im Strandcafe gearbeitet werden. Für viele Beschäftigte liegt nun wohl die Überlegung nahe, den neuen gesetzlichen Rahmen in den Sommermonaten für mehr Erholung zu nutzen. Aber Vorsicht – nicht alles, was jetzt rechtlich möglich ist, ist auch automatisch erlaubt.
Vereinbarung bleibt Pflicht
Denn auch mit der Novelle gibt es weiterhin keinen gesetzlichen Anspruch auf Remote Work. Es muss nach wie vor eine schriftliche Vereinbarung, wann und wo gearbeitet werden darf, zwischen Angestellten und Unternehmen getroffen werden“, stellt der Arbeitsrechtsexperte klar. Gleichzeitig können Firmen das Arbeiten von zu Hause nicht einseitig anordnen, auch wenn beispielsweise im Büro mehr Mitarbeitende als Schreibtische vorhanden sind.
In der Praxis beobachtet Mels-Colloredo aus vielen Gründen eine hohe Regelungsdichte. Gerade wenn es um Datensicherheit geht, kann diese nicht im Kaffeehaus gewährleistet werden, wenn links und rechts jemand am Bildschirm mitschauen könnte oder ein öffentliches WLAN-Netzwerk genutzt wird“, sagt er. Im Coworking-Space, bei der Partnerin beziehungsweise dem Partner zu Hause oder im Ferienhaus sei die Situation wiederum eine andere, betont der Experte. Hier spricht nichts dagegen, und das wird auch oft genau so vereinbart – vor allem innerhalb von Österreich.“
Neu ist zudem die Unterscheidung zwischen der sogenannten Telearbeit im engeren Sinn – also in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder in Coworking-Spaces -, bei welcher der Arbeitsweg versicherungsrechtlich geschützt ist. Voraussetzung dafür ist, dass der neue Arbeitsort in der Nähe der eigenen Wohnung oder der Arbeitsstätte liegt und die Entfernung somit dem üblichen Arbeitsweg entspricht.
Bei Telearbeit im weiteren Sinn“, also an allen anderen Orten, sind Beschäftigte zwar während der Verrichtung der Arbeit im Fall eines Arbeitsunfalls versicherungsrechtlich geschützt. Auf dem Weg dorthin – also beispielsweise ins Kaffeehaus oder in ein Hotel – besteht jedoch kein Schutz der Unfallversicherung
Wenn es um die Verbindung aus Arbeit und Urlaub geht, gibt es laut dem Experten auch noch einige weitere Aspekte zu beachten. Wichtig sei, dass man sich vorab über die steuerund sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen informiert und die Workation mit dem Arbeitgeber abklärt. Man kann nicht einfach im Ausland arbeiten, wenn es dazu keine Abmachung gibt“, warnt Mels-Colloredo.
Im Hotelzimmer zu arbeiten und danach den Feierabend bei einem Spaziergang am Strand ausklingen zu lassen ist also nur für jene möglich, die das auch konkretso mit dem Arbeitgeber vereinbarthaben. Ähnlich ist das auch mit der Einhaltung der Arbeitszeiten: Wenn man statt im Wiener Büro auf Bali sitzt, kann es mit der Erreichbarkeit schwierig werden – auch mit Gleitzeit.“ Eine Workation-Vereinbarung habe der Jurist, ob der schwierigen Umsetzung, bislang nicht auf dem Schreibtisch gehabt. Telearbeitsvereinbarungen hingegen sehr viele“, sagt er.
Beide Seiten betrachten
Hier sei die Nachfrage also deutlich größer, Workation bleibe seiner Beobachtung nach eher die Ausnahme. Was gilt es bei Telearbeit zu beachten? Beide Seiten sollten sich gut überlegen, was brauche ich als Arbeitgeber, was wünsche ich mir als Arbeitnehmer, und wie kommen wir da zusammen“, rät der Experte.
Auch Maßnahmen, um den Datenschutz zu gewährleisten, sollten vom Unternehmen getroffen werden: Zum Beispiel durch eine abdunkelnde Bildschirmfolie, damit nicht jeder mitschauen kann, oder vorab besprechen, wie mit sensiblen Daten umgegangen werden muss.“
Und es sollte keine Scheu davor geben, verschiedene Szenarien zu besprechen. Telearbeitsvereinbarungen sind meist gar nicht so kurz. Wenn man sich ein paar Gedanken macht, sind fünf bis sechs Seiten relativ schnell erreicht“, sagt er. Wurde eine solche nach neuer Rechtslage bisher nicht geschlossen, bleibt die alte Homeofficevereinbarung unverändert in Kraft – und zumindest eine kalte Dusche zwischendurch ist damit an heißen Tagen möglich.
„Es muss schriftlich vereinbart werden, wann und wo gearbeitet werden darf.“ – Nicolaus Mels-Colloredo, Arbeitsrechtsexperte
Zuerst erschienen: Der Standard, 5.7.2025
Autorin: Anika Dang

